07641/912200

In Emmendingenund Teningen

Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer - ASP


Bei Fahrerlaubnisinhabern die 4 bis 8 Punkte haben, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme bringt Ihnen einen Punkteabzug von 4 Punkten.

Haben Sie zwischen 9 und 13 Punkten, dann weist Sie die Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin.
Hier können Sie dann immerhin noch 2 Punkte abbauen.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht und wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Eine Punktegutschrift findet durch die Teilnahme am Aufbauseminar hierbei nicht statt.


Durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (gemäß § 71 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht jedoch die Möglichkeit sein Punktekonto um immerhin 2 Punkte zu reduzieren.

Eine Nichtteilnahme am Aufbauseminar bei 14 bis 17 Punkten führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG).
Die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar ist immer Pflicht, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Eine Prüfung findet nicht statt.