Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer - ASP
Bei Fahrerlaubnisinhabern die 4 bis 8 Punkte haben,
besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme
an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme bringt Ihnen
einen Punkteabzug von 4 Punkten.
Haben Sie zwischen 9 und 13 Punkten, dann weist Sie
die Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der
freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin.
Hier können Sie dann immerhin noch 2 Punkte abbauen.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17
Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben,
ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht und
wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Eine
Punktegutschrift findet durch die Teilnahme am
Aufbauseminar hierbei nicht statt.
Durch die Teilnahme an einer
verkehrspsychologischen Beratung (gemäß § 71 der
Fahrerlaubnisverordnung) besteht jedoch die
Möglichkeit sein Punktekonto um immerhin 2 Punkte zu
reduzieren.
Eine Nichtteilnahme am Aufbauseminar bei 14 bis 17
Punkten führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs.
7 StVG).
Die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar ist
immer Pflicht, um die Teilnahmebescheinigung zu
erhalten. Eine Prüfung findet nicht statt.