Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF
Für Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der
Probezeit befinden und bei einem A-Verstoß oder zwei
B-Verstössen erwischt wurden, verlängert sich
die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein
Aufbauseminar an, welches in einer dafür
zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme
ist Pflicht.
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der
Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?
Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat einA-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.
Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten z. Bsp.:
Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h bei PKW
Rotlichtmissachtung
Fahren unter Alkoholeinfluss
Überholen im Überholverbot
Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten z. Bsp.:
Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Kursinhalt und Ablauf?
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und wird in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten.Die Anzahl der Teilnehmer muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Die Beobachtungsfahrt wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt und dauert 30 Minuten.
1.Sitzung:
Vorstellen der Teilnehmer
Erwartungen der Teilnehmer
Wegen welchem Verstoß besucht man das Seminar
Was bringt mir das Seminar
Was macht einen guten Fahrer aus
Ablauf des Seminars
Fahrprobe:
Die Fahrt dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers
Die Fahrprobe wird mit je drei Teilnehmern durchgeführt
Die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten
Die Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter
Auswertung der Beobachtungsfahrt
Bei der Fahrt ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.
2. Sitzung:
Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
Austauschen von Erfahrungen
Wie kann man gefährliche Situationen vermeiden
3. Sitzung:
Lernen Verkehrsregeln einzuhalten
Alkohol am Steuer
Disko-Unfälle
Was haben wir bisher gelernt
4. Sitzung:
Verhalten im Straßenverkehr verändern
Rückblick auf das Seminar
Probezeit
Wer bietet ein Aufbauseminar an?
Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt (§ 2b Abs. 2 StVG).Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 200,00 € bis 400,00 €. Der Preis hängt von der Fahrschule ab.Der Durchschnittspreis liegt bei ungefähr 280,00 €.
Was passiert bei weiteren Auffälligkeiten in der Probezeit?
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.